Die Geschichte des Kommunbrauwesens

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Die Geschichte des Kommunbrauwesens

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Das Kommunbraurecht, welches Neuhaus im Jahr 1415 bekam, erhielt Windischeschenbach im Jahr 1455. Da der Ort zu dieser Zeit zu drei verschiedenen Herrschaftsgebieten gehörte, wurden drei Brauhäuser errichtet. Das erste errichtete Brauhaus war das hofmärkische Brauhaus, auch Schlossbrauhaus genannt. Der genaue Zeitpunkt der Erbauung ist nicht bekannt. 

1520 wurde das stiftische Brauhaus errichtet. Der damalige Hofmarksherr Caspar von Tettau war gegen diese Errichtung.1


Als die Bürger der Herrschaft Störnstein-Neustadt an der Waldnaab 1550 ein Brauhaus bekamen, war der Hofmarksherr wiederum dagegen.2


1563 wurde das Brauhaus auf Befehl des Pfalzgrafen Reichard, dem Administrator des Klosters Waldsassen, abgerissen. Das noch vorhandene Bier wurde auf die Straßen geschüttet und die Fässer zerstört.3

1543 wurde eine Biersteuer eingeführt, die Ungeld genannt wurde. Diese bekam der Landesherr.

Neben dieser Abgabe mussten Brauer auch eine Gebühr für die Verwendung eines Brauhauses bezahlen. Sie wurde Kesselgeld genannt.4


1607 bezog der Wurzer Wirt Hannß Beer entgegen der sogenannten Zwangswirtsbestimmung, die besagte, dass Beer das Bier vom Neuhauser Brauhaus nehmen musste, zwei Eimer Bier aus Weiden. Daraufhin kamen 25 Neuhauser Bürger nach Wurz und tranken dem Wirt eine Menge Bier weg, ohne etwas dafür zu bezahlen.5 


1652 kam es im Neuhauser Brauhaus zu einer Steuerhinterziehung. Die Brauer platzierten einen Keil auf dem Boden des Kühlschiffes, sodass der Visierstab, der die Menge des Bieres maß, nicht die tatsächliche Biermenge abmaß.6 


1672 kam zum Ungeld noch ein Bieraufschlag hinzu. Anders als beim stiftischen Brauhaus wurde der Aufschlag nicht im hofmärkischen Schlossbrauhaus erhoben. So mussten die stiftischen Brauer für einen Eimer Bier, das waren 60 Maß Bier, 20kr Ungeld und 15kr Bieraufschlag bezahlen. Zudem fielen für einen Eimer Kofent, auch Nachbier oder Dünnbier genannt, 10kr Ungeld und 7,5kr Bieraufschlag an. Die hofmärkischen Brauer zahlten dagegen nur für den Eimer Bier 12 kr Ungeld. Für den Kofent mussten sie kein Ungeld bezahlen. Zudem wurde kein Bieraufschlag erhoben. Diese Unterschiede in der Besteuerung waren Grund für Ärger und Streit.7


Die Brauer schenkten das Bier in einer Stube in ihrem Haus aus, die Zoiglstube genannt wurde. Das Wort „Zoigl“ ist eine mundartliche Abwandlung des Wortes „Zeiger“. Dieser war in der Urform ein sechseckiger hölzerner Stern, in dem in der Mitte ein Bierglas abgebildet war. Er symbolisiert damit bis heute noch Feuer, Erde, Luft, Wasser, Malz und Hopfen. Ebenso galt dieses Hexagramm im Mittelalter als Schutzsymbol, um böse Geister fernzuhalten. Zoiglstuben, die Bier ausschenkten, hingen diesen „Zeiger“, befestigt an einer Stange, vor das Haus.8


Bier wurde auch an umliegende Dörfer in Fässern verkauft, was man Bier „unter dem Reifen“ verkaufen nannte. 1690 begannen die Windischeschenbacher und Neuhauser Kommunbrauer, Bier nach Friedenfels und umliegende Dörfer zu verkaufen. Dies wurde von der kurfürstlichen Regierung verboten. Die genannten Ortschaften mussten das Bier aus Kemnath, Waldeck oder Waldershof beziehen.


In der Brauordnung wurde Strafe angedroht, für den Fall, dass ein Brauender Normalbier mit Kofent vermischte und dieses in seiner Zoiglstube ausschenkte.10


1739 brauten von den 76 hofmärkischen Untertanen mehr als 42 Bürger.11 


Am 08.07.1786 bekam die Schlossherrin, verwitwete Freifrau von Herding, die Genehmigung, eine Bier- und Branntweinschenke in dem zu ihrer Hofmark gehörenden Gleißenthal zu errichten. Aus Angst vor Umsatzeinbußen lehnten dies die umliegenden Brauer vehement ab.12


Diese Ablehnung musste der Wirt Leonhard Scheidler am 27.10.1768 erfahren. Als er für seine Schenke in Gleißenthal Bier aus dem herrschaftlichen Bierkeller holte, wurde sein Fuhrwerk, auf dem sich ein Fass mit 120 Maß Bier befand, überfallen. Die 11 Männer tranken das Bier auf der Straße aus und zertrümmerten anschließend das leere Fass.13 

Dieser Straftat ging Kommissar Schaller aus Weiden nach. Er lud die 11 Männer zur Befragung nach Weiden vor. Da die Täter, auch nach nochmaliger Aufforderung, nicht in Weiden erschienen sind, wurden am 17.04.1769 33 Soldaten eingesetzt, um die 11 Männer gegen 1 Uhr nachts zu verhaften. 

Am 04.05.1769 wurden die Männer aus dem Gefängnis entlassen. Sie mussten eine Geldstrafe in Höhe von 480fl 10kr bezahlen.14. 


Im Schloss durfte kein Bier ausgeschenkt werden. Lediglich für den Eigengebrauch durfte gebraut werden. Dennoch schenkten der Hofmarksrichter sowie der Ökonomiepächter gelegentlich Bier aus, was den umliegenden Kommunbrauern missfiel. Am 07.07.1781 kam es somit wieder zu einem Vorfall. Als der Hofmarkswirt von Wildenreuth aus dem Windischeschenbacher Schlosskeller zwei Fässer Bier holte, wurde er von 6 stiftischen Bürgern überfallen. Sie bekamen eine Strafe von 7,5fl. Zudem mussten sie die abgenommene Biermenge ersetzen.15 


Am 27.11.1778 gewährte die Münchner Hofkammer dem stiftischen Brauhaus in Windischeschenbach die Einbehaltung des Ungelds für die kommenden 8 Jahre, um das Geld für Reparaturen oder Anschaffungen zu verwenden. Dieses Vorgehen wurde künftig des Öfteren mit Erfolg wiederholt.16 


Am 26.11.1803 gab der Landrichter Johann Georg von Grafenstein, mit Sitz in Parkstein, dem Schloss die Erlaubnis, Bier auszuschenken. Zuvor wurden die brauenden und nichtbrauenden Bürger in Windischeschenbach über diese Thematik befragt. Sie mussten sich hierzu auf dem Landrichterschloss in Parkstein einfinden. Von 85 befragten Bürgern stimmten 45 zu, dass das Schloss künftig Bier ausschenken durfte.17


Die Überprüfung der gebrauten Biermenge durch die Mitarbeiter des Oberungelderamts war mit viel Aufwand verbunden. Sie mussten schließlich die Brauer sowie das kontrollierende Geldungsamt am Brautag mit Stichkontrollen besuchen. So musste zunächst ausgekundschaftet werden, wann und wo gebraut werden sollte. Beispielsweise ging der Oberungsgeldsdiener Johann Baptist Schriker am 10.03.1801 6 Stunden lang von Waldsassen nach Schönficht, um dort zu übernachten. Anschließend ging er um 2 Uhr morgens weiter Richtung Neuhaus, wo er sich versteckte, bis das Geldungsamt mit der Kontrolle fertig war. Nachdem in Neuhaus die Kontrolle um 6 Uhr morgens vorgenommen worden war, vollzog Schriker die Nachkontrolle, bei der es aber nichts zu beanstanden gab.18 


1803 gab es in Windischeschenbach 80 Brauchberechtigte, wovon nur knapp 40 Personen brauten.

Das stiftische Brauhaus hatte kein gesellschaftliches Malzhaus. Daher wurde das private Malzhaus des Gastwirts Andrä Würth vom Gasthaus zum Schwan benutzt, bis dieses 1832 aufgrund erheblicher Mängel baufällig wurde. 1837 baute der Bäcker Kaspar Würth ein privates Malzhaus.19 


1848 vernichtete der große Brand alle Malz- und Brauhäuser. Aus dem Vorfall heraus bildete sich die Kommunbraugesellschaft, die der Gutsherrschaft alle noch brauchbaren Geräte aus den abgebrannten Malz- und Brauhäusern abkaufte.20 


1852 wurde ein Kommunbrauhaus errichtet. Finanziert wurde es mit Hilfe eines Darlehens sowie mit der Brandentschädigung, die 2400fl betrug. Bauplatz war der Platz, auf dem das heutige Brauhaus steht.21 



1857 schrieb der königliche Landrichter Freiherr von Lichtenstern einen Brief an die Marktgemeindeverwaltung Windischeschenbach mit genauen Anweisungen bezüglich der Hygiene- und Qualitätssicherung.22 


Neustadt an der Waldnaab

20.10.1857


An die Marktgemeindeverwaltung

Windischeschenbach


Betreff: Kommunbrauen


Es wird die schon oft ausgeschriebene Anordnung wiederholt, daß alles Malz und aller Hopfen, ehe sie zum Versieden verwendet werden, von zwei Sachverständigen im Beisein des Gemeindevorstehers hinsichtlich ihrer Braufähigkeit aufs genaueste zu untersuchen sind. Schlechtes Gut ist zurückzuweisen und sogleich aus dem Malzhause zu schaffen. Sollte sich unterstanden werden, ein solches verworfenes Gut brauen zu wollen und es wirklich heimlich zu versieden, so ist sogleich Bericht zum kgl. Landgericht Neustadt a. d. Waldnaab zu erstatten, welches sowohl den Baumeister als auch den Braugast mit 10 Reichstalern bestrafen wird. Es ist auch auf die Reinlichkeit der Keller und der Fässer und auch auf die Behandlung des Bieres in den Fässern fleißige Nachsicht zu üben, aller Unfug abzustellen, die Schenklokalitäten und Schenkgefäße in reinlichen Stand zu setzen und beim Ausschenken Ordnung zu halten. Kein Bier ist auszuschenken, ohne daß nicht ehevor seine Schenkqualität durch parteilose Sachverständige und durch den Gemeindevorsteher untersucht und bewährt befunden wurde.

 

Freiherr von Lichtenstern

Königlicher Landrichter


Am 18.10.1858 erlies das königliche Landgericht Neustadt an der Waldnaab ein weiteres Schreiben, in dem unter anderem aufgeführt wurde, dass das zum Ausschenken verwendete Zimmer getrennt vom Wohn- und Arbeitszimmer sein musste. Zudem musste nun jedes Mal, wenn ausgeschenkt werden sollte, eine Lizenz bei der Polizeibehörde erworben werden. Außerdem sollte ab sofort die genaue Uhrzeit des Ausschenkens dokumentiert und gemeldet werden.23

1865 brauten in Windischeschenbach von 83 brauberechtigten Personen. 30 Brauer schenkten das Bier aus. Lediglich Pfarrer Joseph Pesserl braute für den eigenen Bedarf. Das lag daran, dass Geistliche grundsätzlich nicht ausschenken durften.24 


In Neuhaus brauten 1865 27 brauberechtigte Personen. 17 davon brauten und schenkten das Bier aus.25 


1876 wurde in Neuhaus das heutige Brauhaus in der Wurzer Straße für 14000 Mark gebaut.26 


1954 wurde der vordere baufällige Teil des Windischeschenbacher Brauhauses, mit einer Fläche von 150 Quadratmetern, verkauft. Die Raiffeisenbank erwarb den Bauplatz und errichtete darauf ein Bankgebäude.27


1954/1955 kam der Wunsch, eine Genossenschaft zu bilden, nicht zu Stande.28


In den Jahren nach 1970 wurde die Möglichkeit nicht genutzt, den Begriff „Zoigl“ rechtlich zu schützen.29 


Um die Jahrtausendwende gab es in Windischeschenbach folgende drei Zoiglstuben: „Beim Binner“, „Zum Roudn“ und „Fiedlschneider“.30 


Im Laufe der letzten 25 Jahre erlebten die Zoiglstuben in Windischeschenbach, Neuhaus und Umgebung eine Art Reinaissance. So gibt es nun in Windischeschenbach folgende Zoiglstuben: „Beim Gloser“, „Binner“, „Schloßhof“, „Zum Roud‘n“, „Zum weißen Schwan“.

In Neuhaus sind dies aktuell folgende: „Bahler“, „Käck’n“, „Lingl“, „Schafferhof“, „Schoilmichl“ und „Teicher“.31 


Aber auch in weiteren Ortschaften wie beispielsweise Hammerles oder Neustadt an der Waldnaab wurden Zoiglstuben errichtet. Um sich von diesen Zoiglstuben abzugrenzen, schlossen sich in den letzten Jahren die Zoiglwirte aus Windischeschenbach, Neuhaus, Falkenberg, Eslarn und Mitterteich unter dem Namen „Schutz-Gemeinschaft Echter Zoigl vom Kommunbrauer e. V.“ zusammen. Ziel der Gemeinschaft ist es, die „althergebrachte Brautradition zu bewahren und zu fördern, sowie gegen unlauteren Wettbewerb, Irreführung und Missbrauch im Zusammenhang mit der Herkunftsbezeichnung vorzugehen“.32 


Stellvertretend für diesen Zusammenschluss sind die 5 Zoigldenkmäler in den Ortschaften Eslarn (Sieden), Neuhaus (Heimtragen), Windischeschenbach (Abfüllen), Falkenberg (Ausschenken) und Mitterteich (Genießen).33, Abbildung 4-8

Anmerkung:


Der Text "Die Geschichte des Kommunbrauwesens" entstand im Schuljahr 2022/2023 anlässlich des BiG Projekts der Grund- und Mittelschule Windischeschenbach. Hierzu erstellten die Klasse M8 und M10 mit ihre Klassenlehrern Hr. Plößner und Frau Dütsch den Beitrag.

Wesentliche Informationen wurden aus dem Heimatbuch der Stadt Windischeschenbach von Georg Hauser entnommen.


Ein besonderer Dank gilt Hrn. Schraml und Hrn. Fütterer für ihre Unterstützung.


Abbildungsverzeichnis:


Titelbild: entnommen aus Hauser, G. (1991): Heimatbuch der Stadt Windischeschenbach, Weiden: Spintler Druck und Verlag GmbH, S.123.

Abbildung 1: entnommen aus Hauser, G. (1991): Heimatbuch der Stadt Windischeschenbach, Weiden: Spintler Druck und Verlag GmbH, S.116.

Abbildung 2: entnommen aus Hauser, G. (1991): Heimatbuch der Stadt Windischeschenbach, Weiden: Spintler Druck und Verlag GmbH, S.123.

Abbildung 3: entnommen aus Hauser, G. (1991): Heimatbuch der Stadt Windischeschenbach, Weiden: Spintler Druck und Verlag GmbH, S.123.

Abbildung 4: https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/zoigl-skulptur-windischeschenbach-hat-ein-neues-wahrzeichen

Abbildung 5: https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/kuenstler-baeumler-komiker-neugirg-und-verein-boheme-setzen-dem-zoigl-5-denkmaeler-plus-1

Abbildung 6: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Zoigl-Skulptur_auf_dem_Marktpodest.jpg

Abbildung 7: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Zoigl-Pentaptychon_%28Brunnen-Plastik%29_vor_dem_Eslarner_Rathaus..jpg

Abbildung 8: https://www.spdmitterteich.de/meldungen/neuer-zoiglbrunnen-aufgestellt/

Abbildung 9: Apple Karten


Quellenverzeichnis:


1 Vgl. HStA M, Waldsassener Klosterliteralien, Band 98, Seite 347

2 Vgl. HStA M, Waldsassener Klosterliteralien, Band 98, Seite 594.

3 Vgl. StA AM, Beziehungen zu Störnstein 73

4 Vgl. Hauser, G. (1991): Heimatbuch der Stadt Windischeschenbach, Weiden: Spintler Druck und Verlag GmbH, S.117.

5 Vgl. StA AM, Gemeinschaftsamt Parkstein-Weiden 71.

6 Vgl. StA AM, Bierbrauer- und Kühleichakten 114.

7 Vgl. Hauser, G. (1991): Heimatbuch der Stadt Windischeschenbach, Weiden: Spintler Druck und Verlag GmbH, S.117.

8 Vgl. ebd.

9 Vgl. StA AM Ungeldstube 30.

10 Vgl. Hauser, G. (1991): Heimatbuch der Stadt Windischeschenbach, Weiden: Spintler Druck und Verlag GmbH, S.118.      

11 Vgl. StA AM, Münchner Hofkammer 2616.

12 Vgl. Hauser, G. (1991): Heimatbuch der Stadt Windischeschenbach, Weiden: Spintler Druck und Verlag GmbH, S.118.

13 Vgl. StA AM, Münchner Hofkammer 2532.

14 Vgl. StA AM, Münchner Hofkammer 1286

15 Vgl. StA AM, Hofmark Windischeschenbach 136

16 Vgl. StA AM, Münchner Hofkammer 2532.

17 Vgl. Hauser, G. (1991): Heimatbuch der Stadt Windischeschenbach, Weiden: Spintler Druck und Verlag GmbH, S.119.

18 Vgl. StA AM, Hofmark Windischeschenbach 136.

19 Vgl. StA AM, Hofmark Windischeschenbach 143.

20 Vgl. Stadtarchiv.

21 Vgl. ebd.

22 Vgl. StA AM, Bez. Amt NEW 976.

23 Vgl. Hauser, G. (1991): Heimatbuch der Stadt Windischeschenbach, Weiden: Spintler Druck und Verlag GmbH, S.122-123.

24 StA AM, Amt Weiden 3354.

25 Vgl. Hauser, G. (1991): Heimatbuch der Stadt Windischeschenbach, Weiden: Spintler Druck und Verlag GmbH, S.581.

26 Vgl. ebd.

27 Vgl. Hauser, G. (1991): Heimatbuch der Stadt Windischeschenbach, Weiden: Spintler Druck und Verlag GmbH, S.124.

28 Vgl. Aussage Hr. Schraml, F..

29 Vgl. ebd.

30 Vgl. ebd.

31 Vgl.  https://zoiglbier.de.

32  https://zoiglbier.de.

33 Vgl. Aussage Hr. Schraml, F..



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